Mach Alle! – Die Lebensmittel-Reste-Challenge
In deiner WG-Küche schlagen die Zwiebeln Wurzeln und im Kühlschrank schlummern gekochte Nudeln und ein Becher Schmand, der bald abläuft? Kein Problem – das ist der Startschuss für die Lebensmittel-Reste-Challenge: Vom 2. bis 24. Mai 2023 hast du Zeit, dich auszuprobieren und aus allem, was weg muss, ein leckereres Essen zu kreieren – egal ob herzhaft oder süß, warm oder kalt. Also ran an deine Schränke und Lebensmittel retten!
So geht’s:
1. Check deinen Kühlschrank und Lebensmittelvorrat
2. Mach alle: Zaubere aus deinen Resten etwas Leckeres
3. Schick uns deine Vorher-Nachher-Fotos als Direktnachricht auf Instagram Verbraucherzentrale Niedersachsen & Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen – ZEHN
4. Hüpfe in den Lostopf
Kein Plan, wo anfangen? Hier gibt es Tipps
Hintergrund: Tag der Lebensmittelverschwendung
Der Tag der Lebensmittelverschwendung am 2. Mai wurde erstmals 2016 symbolisch vom World Wide Fund For Nature (WWF) ausgerufen. Statistisch gesehen landet die Menge an Lebensmitteln, die von Januar bis zu diesem Tag produziert wird, jedes Jahr im Müll. Mit 59 Prozent am Gesamtaufkommen entsteht der Großteil der Lebensmittelabfälle in privaten Haushalten. Etwa 78 kg Lebensmittel und Getränke werden pro Person und Jahr entsorgt. Dabei zeigen Studien, dass junge Erwachsene mehr Lebensmittel wegwerfen als ältere Menschen.
Die Challenge soll dazu beitragen, bewusster mit Lebensmitteln umzugehen und Abfälle zu verringern. Denn wir sind überzeugt, wer selbst aktiv wird und den sinnvollen Umgang mit Lebensmitteln beherzigt, handelt wertschätzend.
Die Organisationen
Die Lebensmittel-Reste-Challenge ist eine Gemeinschaftsaktion der Verbraucherzentrale Niedersachsen und des Zentrums für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen (ZEHN) im Rahmen der Kampagne Jedes Lebensmittel zählt. Unterstützt wird die Aktion von den Studierendenwerken Niedersachsen.
Die Aktion ist Teil der Ernährungsstrategie Niedersachsens und wird gefördert vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Teilnahmebedingungen & Datenschutzhinweise
Teilnahmebedingungen Reste-Challenge „Mach alle! Die Lebensmittel-Reste- Challenge“ auf Instagram
Das Gewinnspiel Reste-Challenge „Mach alle! Die Lebensmittel-Reste-Challenge“ auf Instagram (nachfolgend „Challenge“) wird verantwortlich durchgeführt von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen – ZEHN (nachfolgend „Veranstalterin“ genannt). Die Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. ist dabei Kooperationspartnerin.
Die Challenge steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram unterstützt, gesponsort oder organisiert. Instagram stellt lediglich die Plattform zur Teilnahme an der Challenge dar. Ansprechpartnerin für Fragen, Anregungen und Beschwerden ist daher ausschließlich die Veranstalterin.
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnahmen an dieser Challenge. Mit dem Posten eines Beitrags zur Challenge erklären sich die Teilnehmenden mit der Geltung dieser Teilnahmebedingungen einverstanden.
I. Teilnahme
Die Teilnahme an der Challenge ist freiwillig und kostenlos. Die Challenge richtet sich insbesondere an Studierende. Teilnehmen können jedoch alle natürlichen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren und Wohnsitz in Deutschland. Grundvoraussetzung für die Teilnahme ist ebenfalls ein Instagram-Profil. Mitarbeitende des ZEHN sowie der Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. sind von der Teilnahme an der Challenge ausgeschlossen.
Kommentare, die gegen die Richtlinien von Meta, geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt und sind automatisch von der weiteren Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen.
II. Ablauf der Challenge
Die Challenge findet vom 02. Mai bis 24. Mai 2023 statt. Thema der Challenge ist die Verarbeitung von Lebensmittelresten, die sich im eigenen Kühl- oder Vorratsschrank befinden. Die Teilnahme kann auf zwei Wegen erfolgen:
1. Private Teilnahme (bei privaten Instagram-Profilen): Die Teilnahme erfolgt über das Versenden von Vorher-Nachher-Bildern oder von einem Video per Direktnachricht an die Verbraucherzentrale Niedersachsen (verbraucherzentrale_ni) oder das ZEHN (zehn_niedersachsen
oder
2. Öffentliche Teilnahme (bei öffentlichen Instagram-Profilen möglich): Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Posten von Vorher-Nachher-Bildern oder von einem Video im eigenen Instagram-Account unter Angabe des Hashtags #machallechallenge sowie der Verlinkung der Veranstalterin und der Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. (verbraucherzentrale_ni und zehn_niedersachsen).
Teilnehmende können nur im eigenen Namen teilnehmen. Mehrfache Beiträge sind möglich. Es kann jedoch pro Person nur ein Gewinn vergeben werden.
III. Gewinne, Gewinnermittlung
Zu gewinnen gibt es insgesamt 10 Smoothie-Maker. Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums werden die Gewinnerinnen und Gewinner per Zufallsprinzip ermittelt. Diese werden im Anschluss von der Veranstalterin durch Nennung des Usernames in einem Beitrag bekannt gegeben und per Direktnachricht informiert. Im Weiteren werden dann per E-Mail die für die Gewinnübermittlung notwendigen Daten ausgetauscht. Meldet sich die Gewinnerin/der Gewinner innerhalb von 14 Tagen nicht, verfällt der Gewinn und wird auch nicht anderweitig vergeben. Der Versand des Gewinns erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Der Anspruch auf einen Gewinn ist nicht übertragbar. Ebenso ist eine Auszahlung in bar oder ein Umtausch des Gewinns nicht möglich.
IV. Haftung des Teilnehmers/der Teilnehmerin
Die Teilnehmenden versichern, dass ihre Beiträge nicht rechtswidrig sind; insbesondere enthalten diese weder Beleidigungen noch falsche Tatsachenbehauptungen oder verstoßen gegen Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte des geistigen Eigentums. Die Teilnehmenden stellen die Veranstalterin von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
V. Haftung der Veranstalterin
Die Veranstalterin haftet nicht für technische Störungen, insbesondere technische Probleme und Manipulationen, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen.
VI. Veröffentlichung der Challenge-Beiträge
Im Anschluss an die Durchführung der Challenge ist beabsichtigt, Gewinner-Beiträge über die eigenen Social-Media-Kanäle und Webseiten der Veranstalterin sowie der Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. zu veröffentlichen.
Etwaige Einwilligungserklärungen und Nutzungsvereinbarungen werden von den Gewinnerinnen und Gewinnern separat per E-Mail eingeholt. Ein Anspruch der Teilnehmenden auf Veröffentlichung einzelner Beiträge zur Challenge besteht ausdrücklich nicht.
VII. Sonstiges
Die Veranstalterin ist berechtigt, das Gewinnspiel abzubrechen oder auszusetzen, wenn:
• während der Durchführung die Nutzungsbedingungen oder Richtlinien von Instagram geändert werden und eine Durchführung des Gewinnspiels nach den dann gültigen Bestimmungen von Instagram nicht mehr erlaubt ist,
• Manipulationen festgestellt werden oder sonst eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr sichergestellt ist, insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren,
• nicht autorisierte Eingriffe von Dritten sowie mechanische, technische oder rechtliche Probleme vorliegen.
Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmende aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel auszuschließen sowie Preise zurückzufordern, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis von Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen vorliegt. Die Teilnehmenden stellen Instagram und die Veranstalterin von jeder Haftung frei. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der Veranstalterin ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
VIII. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt sorgfältig und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
Daten der Teilnehmenden werden von der Veranstalterin mit der Einwilligung der Teilnehmenden (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) nur für Zwecke der Durchführung der Challenge verarbeitet. Eine Löschung der Daten der Gewinnerinnen und Gewinner (Name, E-Mail-Adresse, Bildmaterial und Adresse) erfolgt nach Abschluss der Challenge, es sei denn, dass uns die weitere Nutzung der Daten, insbesondere für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, ausdrücklich genehmigt worden ist. Im Übrigen kann die Einwilligung in die Datenverarbeitung jederzeit widerrufen werden per E- Mail an info@zehn-niedersachsen.de. Dieser Widerruf gilt nur für die Zukunft.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer Veröffentlichung auf Webseiten und in sozialen Medien personenbezogene Daten, wie z.B. auch Fotos, weltweit abgerufen und gespeichert werden können. Die Veranstalterin hat keinen Einfluss darauf, wer die Daten abruft oder zu welchem Zweck dies geschieht. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten von einem Dritten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpft und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellt wird, die Daten verändert oder zu anderen Zwecken genutzt werden. Im Internet veröffentlichte Daten können nicht oder nur schwer wieder entfernt werden. Weitere Hinweise zum Datenschutz, insbesondere zu den Betroffenenrechten, sind veröffentlicht unter https://www.zehn-niedersachsen.de/thema/260_Datenschutz.